Die Garantie erklärt
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Wir müssen Maßnahmen ergreifen, die dich - den Reisenden - schützen, wenn wir in Konkurs gehen. Dies wird als Garantieregelung bezeichnet. Die Maßnahmen sollten folgendes sicherstellen:
- Dass Reisende ihr Geld im Falle eines Konkurses oder einer Insolvenz zurückbekommen;
- dass die Reise stattfinden kann, weil ein anderer Reiseanbieter die Reise übernommen hat oder;
- Wenn der Reisende während des Konkurses reist und der Transport zum
Reiseziel auch Teil der Pauschalreise ist, der Reisende repatriiert werden kann und ohne Sorgen nach Hause kommt.
Es steht einem Reiseanbieter frei, wie er die Maßnahmen für diese Garantie einhält. Man kann sich einem Garantiefonds anschließen oder eigene Maßnahmen ergreifen. Wir haben uns für Letzteres entschieden. Hier wollen wir dich über diese Maßnahmen informieren und dir im Detail erklären, wieso dein Geld bei uns sicher aufgehoben ist.
Ein wenig mehr Kontext: Warum gibt es in der Reisebranche eine Garantie?
In der Reisebranche bezahlt der Kunde den Reiseanbieter oft Monate im Voraus, um den Urlaub zu buchen. Es besteht das Risiko, dass der Reiseanbieter die im Voraus gezahlten Gelder zur Deckung der Betriebskosten (Personal, Mietobjekte, Marketing usw.) oder der Kosten für andere Buchungen verwendet. Das ist für den Verbraucher riskant: Wenn das Unternehmen in Konkurs geht, ist die Geldanlage nicht mehr da und der Verbraucher leidet darunter.
Eine Reise zu buchen und zu organisieren ist etwas anderes als in einem Restaurant zu essen. Reiseveranstalter müssen manchmal bis zu Zehntausende von Euro im Voraus zahlen, um die Reise zu sichern, während in einem Restaurant die Zahlung sofort nach Erbringung der Dienstleistung erfolgt. Die Garantie stellt sicher, dass die Gelder des Reisenden nicht im Voraus für Betriebskosten oder andere Buchungen verwendet werden. So ist gewährleistet, dass der Reisende im Falle eines Konkurses sein Geld zurückerhält oder dass die Reise durchgeführt werden kann. Durch diese Konstruktion wird das Geld geschützt.
Wie funktioniert das?
Wir arbeiten dafür mit der ‘Stiftung Veilig Verzekerd Op Reis’ (VVOR) (übersetzt: Sicher Versichert Auf Reisen) zusammen. Die von den Reisenden eingezahlten Gelder werden auf einem unabhängigen Drittkonto einer Stiftung mit einem unabhängigen Stiftungsrat hinterlegt. Die VVOR-Stiftung sorgt dafür, dass diese Mittel bis zwei Wochen vor Beginn der Reise verwaltet werden. Zu diesem Zeitpunkt werden dann alle Partner, die die Reise durchführen werden, bezahlt. Die Anzahlungen für die Reservierungen zum Zeitpunkt der Buchung werden von CT Africa BV (Charlie’s Travel) vorfinanziert.
Der Reisende zahlt also nicht an CT Africa BV, sondern an die VVOR Stiftung, die das Drittkonto verwaltet. So ist die Zahlung bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn sicher bei der Stiftung ‘Derdengelden’ (übersetzt: Drittfonds). Sollte CT Africa BV unerwartet in Konkurs gehen und die Reise wird nicht innerhalb von zwei Wochen angetreten, wird dem Reisenden das Geld von der Stiftung zurückerstattet, oder es wird ein anderer Reiseanbieter gesucht.
Wenn der Konkurs in den Zeitraum von zwei Wochen vor Reisebeginn fällt, sind alle Partner im Voraus bezahlt und die Reise kann durchgeführt werden (ggf. durch einen anderen Reiseanbieter). Die VVOR Stiftung berechnet 10 € pro Person für diesen Service.
Transport zum Zielort
Der Transport zum Reiseziel ist niemals Teil des Pauschalangebots und liegt nicht in der Verantwortung von CT Africa BV. Im Falle eines Konkurses gehört dies nicht zur Konkursmasse von CT Africa BV. Wir können dich jedoch beraten, welche Flugtickets zu buchen sind, und den Reisenden mit einem Drittanbieter in Verbindung bringen, bei dem der Reisende Flugtickets buchen kann. In diesem Fall gibt es kein verbundenes Reisearrangement. Flugtickets sind nicht Teil unseres Reiseangebots.
Artikel 1 - Wann gilt die Garantie?
- Der Reisende hat Anspruch auf die Garantie, wenn CT Africa BV aufgrund von Zahlungsunfähigkeit nicht in der Lage ist, die Reiseleistung (d.h. einen Pauschalreisevertrag) (vollständig und/oder rechtzeitig) zu erbringen. Finanzielle Insolvenz liegt unter anderem vor, wenn:
- Der Konkurs des Reiseveranstalters angemeldet wurde;
- der Reiseveranstalter oder sein Aktionär die Entscheidung trifft, seinen eigenen Konkurs zu erklären oder eine vorläufige Zahlungseinstellung zu beantragen;
- eine Pfändung auf Kosten der Reiseorganisation erfolgt, die nicht innerhalb von vier Wochen aufgehoben wird;
- für die Reiseorganisation ein Antrag auf Anwendung der Verfahren des Schuldenrestrukturierungsprogramms gestellt wurde.
- Die Garantie gilt für Reiseleistungen, für die in der Rechnung angegeben ist, dass die Garantie gilt, und [3] für die das Reiseunternehmen nicht als Wiederverkäufer gemäß Artikel 7:500 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auftritt.(Burgerlijk Wetboek)
Artikel 2 - Was beinhaltet die Garantie?
- Wenn die Reiseleistung noch nicht in Anspruch genommen wurde, sorgt die Stiftung VVOR dafür, dass der für die Reiseleistung [4] bereits gezahlte Reisepreis zurückerstattet wird oder dass die Reiseleistung noch erbracht wird. Die Entscheidung darüber liegt bei der Stiftung VVOR.
- Die VVOR Stiftung kann eine Ersatzreiseleistung anbieten, gegebenenfalls mit Zuzahlung oder Rückerstattung, wenn die Ersatzreiseleistung im Preis abweicht. Es steht dem Reisenden frei, diese abzulehnen, es sei denn, die Ersatzreiseleistung führt zu keiner wesentlichen Änderung der vom Reisenden vereinbarten Reiseleistung.
- Wenn ein Teil der Reiseleistung bereits in Anspruch genommen wurde, sorgt die Stiftung VVOR dafür, dass der verbleibende Teil der Reiseleistung noch erbracht wird oder dass der gezahlte Reisepreis anteilig erstattet wird.
- Falls die Reiseleistung eine Personenbeförderung umfasst und die Garantie gesetzlich auf die Reiseleistung anwendbar ist, sorgt Stichting VVOR auch für die Rückbeförderung zum Abreiseort der Reiseleistung.
- Der Anspruch auf Zahlung besteht nicht, soweit eine andere Partei den durch die Garantie abgedeckten Schaden deckt oder zu decken verpflichtet ist.
- Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Erstattung von:
- Gelder, die nicht bei Stichting Derdengelden hinterlegt sind;
- Gutscheine und Reiseschecks, die nicht zu einer Reiseleistung geführt haben; und
- Versicherungsprämien, Policengebühren, Kreditkartengebühren, Änderungsgebühren, Zinskosten, Visagebühren und ähnliche Gebühren, die nicht Bestandteil des Reisepreises sind.
Artikel 3 - Wie wird die Garantie in Anspruch genommen?
- Ein Anspruch aus der Garantie muss vom Reisenden so schnell wie möglich per E-Mail ([email protected]) bei der Stiftung VVOR geltend gemacht werden, spätestens jedoch bis zum vereinbarten Enddatum der Reiseleistung oder spätestens 60 Tage nach der Konkurserklärung.
- Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, muss der Reisende die folgenden Dokumente an die VVOR-Stiftung senden:
- Der Reisevertrag mit dem Reiseveranstalter oder die Buchungsbestätigung und;
- die Rechnung, aus der hervorgeht, dass die Garantie gilt, und;
- Nachweis der Bezahlung der Rechnung (Kontoauszug)
- Der Anspruch auf die Garantie erlischt, wenn der Anspruch nicht innerhalb der in den Absätzen 3.1 und 3.2 genannten Frist und auf die dort genannte Weise bei der VVOR-Stiftung eingereicht wird.
- Auf Verlangen von VVOR hat der Reisende so schnell wie möglich alle sonstigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Bestimmung der Rechte und Pflichten von VVOR und die Erbringung der geplanten Reiseleistung oder der alternativen Reiseleistung von Bedeutung sein können.
- Ein Anspruch gegen die VVOR Stiftung im Rahmen der Bürgschaftsregelung ist nicht übertragbar und kann nicht belastet werden.